§ 279 BGB wurde gestrichen
Synopse: § 279 BGB alte Fassung gültig bis 19.01.2015

§ 279 New article

(weggefallen)

Inhaltsverzeichnis
Expertenhinweise für Juristen
Zu dieser Norm ist noch keine Kommentierung veröffentlicht. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dem Service der Gesetzesveröffentlichung bereits ein wenig weiterhelfen konnten. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie geeignete Autoren für eine Kommentierung vorschlagen möchten.
Vorherige Norm
§ 278 Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte
Nächste Norm
§ 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
Fußnoten