Der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, wird in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 208
Hemmung der Verjährung bei Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen
Selbstbestimmung
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 209 Wirkung der Hemmung
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle