Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 1685
Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 1686 Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle