Dem Mieter steht kein Zurückbehaltungsrecht gegen den Rückgabeanspruch des Vermieters zu.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 569
Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 570 Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle