Ist jeder der eingesetzten Erben auf einen Bruchteil der Erbschaft eingesetzt und übersteigen die Bruchteile das Ganze, so tritt eine verhältnismäßige Minderung der Bruchteile ein.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 2089
Erhöhung der Bruchteile
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 2090 Minderung der Bruchteile
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle