Die Anordnung der Nachlassverwaltung kann abgelehnt werden, wenn eine den Kosten entsprechende Masse nicht vorhanden ist.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 1981
Anordnung der Nachlassverwaltung
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 1982 Ablehnung der Anordnung der Nachlassverwaltung mangels Masse
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle