(1) Eine Zuwendung, die aus dem Gesamtgut der Gütergemeinschaft erfolgt, gilt als von jedem der Ehegatten zur Hälfte gemacht. Die Zuwendung gilt jedoch, wenn sie an einen Abkömmling erfolgt, der nur von einem der Ehegatten abstammt, oder wenn einer der Ehegatten wegen der Zuwendung zu dem Gesamtgut Ersatz zu leisten hat, als von diesem Ehegatten gemacht.
(2) Diese Vorschriften sind auf eine Zuwendung aus dem Gesamtgut der fortgesetzten Gütergemeinschaft entsprechend anzuwenden.
Fachliche Kompetenz, Verantwortung, Effizienz und Vitalität bestimmen das Leitbild unserer Sozietät.
Wann immer Unternehmen, Institutionen oder Privatpersonen hochwertige anwaltliche Beratung und Vertretung benötigen, können Mandanten auf diesen Maßstab für die Zusammenarbeit zählen.
Erfahrung und Individualität ergänzen die fachliche Spezialisierung jedes einzelnen Kollegen. Wir sind damit bestens vorbereitet, für Ihre individuellen Anforderungen und Ziele die passende Lösungsstrategie zu entwickeln. Bei komplexen, fachübergreifenden Problemstellungen bietet das Zusammenspiel unserer Teams auch standortübergreifend schnelle, umfassende Beratung, ohne Verzicht auf einen Ansprechpartner.
Nicht nur bei der analytischen Durchdringung eines Falles, sondern insbesondere bei gerichtlichen Verfahren und außergerichtlichen Vertretungen achten wir mithilfe sorgfältiger Vorbereitung auf verzögerungsfreie Arbeitsprozesse. Damit suchen wir, langwierige rechtliche Auseinandersetzungen nach bestem Wissen zu vermeiden.
Unsere Berufsträger sind unsere Stärke. Aus diesem Grunde achten wir neben den professionellen Fähigkeiten und ihrer beständigen Weiterentwicklung besonders auf die Kommunikationsstärke und Teamverantwortung jedes Einzelnen.
Für unsere Mandanten sind wir damit im Laufe der Jahrzehnte ein verlässlicher Partner geworden.
Wir sind eine überregional tätige und wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät mit Standorten in Hamm (Westfalen), Leipzig und Halle (Saale). Insgesamt 18 Rechtsanwälte beraten und vertreten unsere Mandanten, insbesondere im Zivilrecht.
Hamm
Leipzig
Halle (Saale)
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 2054 Zuwendung aus dem Gesamtgut
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle