Die Vorschriften dieses Abschnitts finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 306
Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 306a Umgehungsverbot
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle