Eine Vereinbarung, durch die sich der Vermieter eine Vertragsstrafe vom Mieter versprechen lässt, ist unwirksam.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 554
Barrierereduzierung, E-Mobilität, Einbruchsschutz und Steckersolargeräte
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 555 Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle