Für das Pfandrecht an einem Inhaberpapier gelten die Vorschriften über das Pfandrecht an beweglichen Sachen.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 1292
Verpfändung von Orderpapieren
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 1293 Pfandrecht an Inhaberpapieren
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle