Macht der Pächter von der Pachtsache einen vertragswidrigen Gebrauch und setzt er den Gebrauch ungeachtet einer Abmahnung des Verpächters fort, so kann der Verpächter auf Unterlassung klagen.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 590
Änderung der landwirtschaftlichen Bestimmung oder der
bisherigen Nutzung
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 590a Vertragswidriger Gebrauch
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle