Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 622
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 623 Schriftform der Kündigung
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle