Die Vorschriften dieses Untertitels über den Kauf von Grundstücken finden auf den Kauf von eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken entsprechende Anwendung.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 451
Kauf durch ausgeschlossenen Käufer
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 452 Schiffskauf
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle