Wird der durch Testament erfolgte Widerruf einer letztwilligen Verfügung widerrufen, so ist im Zweifel die Verfügung wirksam, wie wenn sie nicht widerrufen worden wäre.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 2256
Widerruf durch Rücknahme des Testaments aus der amtlichen Verwahrung
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 2257 Widerruf des Widerrufs
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle