Die Vorschriften über die Miete von Sachen sind auf die Miete digitaler Produkte entsprechend anzuwenden.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 548
Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 548a Miete digitaler Produkte
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle