von Göler (Hrsg.) / Elisabeta Schidowezki , Francisco Fernández Sánchez / § 2281

§ 2281 Anfechtung durch den Erblasser

(1) Der Erbvertrag kann auf Grund der §§ 2078, 2079 auch von dem Erblasser angefochten werden; zur Anfechtung auf Grund des § 2079 ist erforderlich, dass der Pflichtteilsberechtigte zur Zeit der Anfechtung vorhanden ist.

(2) Soll nach dem Tode des anderen Vertragschließenden eine zugunsten eines Dritten getroffene Verfügung von dem Erblasser angefochten werden, so ist die Anfechtung dem Nachlassgericht gegenüber zu erklären. Das Nachlassgericht soll die Erklärung dem Dritten mitteilen.

Inhaltsverzeichnis
Expertenhinweise für Juristen
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a) Normzweck

Diese Vorschrift ermöglicht dem Erblasser, sich von einem bindenden Erbvertrag zu lösen, wenn ein Anfechtungsgrund vorliegt. Durch dieses Anfechtungsrecht kann der Erblasser die Testierfreiheit wieder erlangen, die er dadurch verloren hatte, dass er sich vertragsmäßig an eine Verfügung gebunden hat.

Das Anfechtungsrecht kommt naturgemäß nur in Betracht, wenn der Erblasser an eine Verfügung vertragsmäßig gebunden ist. Bei Verfügungen ohne Bindungswirkung spielt die Anfechtung keine Rolle, weil ein einseitiger Widerruf jederzeit möglich ist.

b) Abgrenzung zum Rücktrittsrecht des Erblassers

Der Erblasser kann mit seinem Vertragspartner Rücktrittsrechte vereinbaren. Sind die tatbestandlichen Voraussetzungen des vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts erfüllt, so kann der Erblasser von einem vertraglichen Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Gesetzliche Rücktrittsrechte sind in Fällen vorgesehen, die besonders schwerwiegend sind (vgl. §§ 2294, 2295 BGB). Hat sich der Erblasser keine vertraglichen

Autor & Kanzlei
Elisabeta Schidowezki, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht in Berlin
Frau Rechtsanwältin Elisabeta Schidowezki
schidowezki@forvismazars.com +49 (0)30 / 440 330 - 47

Elisabeta Schidowezki, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht, geboren in Tschernowzy, Ukraine, Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt Universität zu Berlin, Referendariat beim Kammergericht (Berlin), ist neben ihrer Tätigkeit als Anwältin Lehrbeauftragte an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) in Berlin im Studiengang "Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge“, arbeitet am Dr. von Göler Online-Kommentar zu pflichtteilsrechtlichen Vorschriften mit, und hält regelmäßig Vorträge zu erbrechtlichen Themen, auch für gemeinnützige und wohltätige Organisationen. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Bereich des Pflichtteilsrecht, Recht der Erbengemeinschaft einschließlich Teilungsversteigerung, Unternehmensnachfolge und auf Fälle mit osteuropäischem Bezug.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Francisco Fernandez Sanchez
Herr Rechtsanwalt Dr. Francisco Fernández Sánchez
  • Seit 2023 Forvis Mazars (ehemals Mazars)
  • 2019 - 2022 Brödermann Jahn Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • 2016 - 2019 Promotion an der Georg-August- Universität Göttingen
  • 2014 - 2015 LL.M. an der Georg- August- Universität Göttingen
  • 2008 - 2013 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Valencia (Spanien) und an der Georg- August- Universität Göttingen

Dr. Francisco Fernández Sánchez ist seit 2023 bei Forvis Mazars (ehemals Mazars). Er ist sowohl in Deutschland als auch in Spanien als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist überwiegend im Erbrecht sowie in der Vermögens- und der Unternehmensnachfolge tätig. Dr. Fernández hat sich insbesondere auf Erbfälle mit Auslandsbezug spezialisiert. Er berät Mandanten sowohl bei der internationalen Nachfolgeplanung als auch bei der Abwicklung von grenzüberschreitenden Nachlässen.

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  • Gestaltung/Prüfung Verfügungen von Todes wegen: Testament (Ehegattentestament, Geschiedenentestament, Behindertentestament, Patchwork-Konstellationen), Erbvertrag, Pflichtteilsverzicht
  • Auslegung von Testamenten, Beratung bei Ausschlagung, Testamentsanfechtung
  • Konzeption und Durchführung von Testamentsvollstreckungen oder Beratung von Testamentsvollstreckern
  • Beratung zum deutschen und internationalen Güterrecht, Gestaltung von Eheverträgen (Güterstandsschaukel)
  • gerichtliche Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche, Führen von Klageverfahren
  • Internationales Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht
  • Unternehmensnachfolge, Prüfung von Gesellschaftsverträgen, Nachfolgeklauseln

Profil des Erbrechtsteams

Die erfahrenen Fachanwält*innen bei Forvis Mazars beraten Sie umfassend in allen Fragen der Vermögensnachfolge, der Nachlassplanung und -gestaltung sowie der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche. Die Beratungsschwerpunkte umfassen insbesondere die Themen lebzeitige Übertragung von Immobilien und Gesellschaftsanteilen, Nachfolgeklauseln, Vorsorgevollmacht, Testamentserrichtung, Testamentsvollstreckung, Pflichtteilsansprüche, Erbauseinandersetzung, güterrechtliche Gestaltung, Eheverträgen. Über besondere Expertise verfügt das Team im internationalen Erb- und Erbschaftsteuerrecht sowie bei der Planung und Strukturierung grenzüberschreitender Nachlässe und der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen mit internationalem Bezug unter Berücksichtigung der Europäischen Erbrechtsverordnung (Verordnung [EU] Nr. 650/2012) im Jahr 2015. Darüber hinaus berät das Team bei grenzüberschreitenden Erbfällen mit Bezug zu verschiedenen europäischen Rechtsordnungen.

 

Den Anwält*innen bei Forvis Mazars steht die individuelle Situation jedes Mandanten im Mittelpunkt – wir begleiten Sie mit persönlichem Einsatz durch jede erbrechtliche Auseinandersetzung, stets im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen. Für eine ganzheitliche Beratung kooperieren wir bei Bedarf eng mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Notaren.

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Fußnoten