Die Eltern können nicht in eine Sterilisation des Kindes einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Sterilisation einwilligen. § 1809 findet keine Anwendung.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 1631b
Freiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 1631c Verbot der Sterilisation
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle