Vertretbare Sachen im Sinne des Gesetzes sind bewegliche Sachen, die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt zu werden pflegen.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 90a
Tiere
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 91 Vertretbare Sachen
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle