Erklärt das Gesetz das Versprechen einer Leistung für unwirksam, so ist auch die für den Fall der Nichterfüllung des Versprechens getroffene Vereinbarung einer Strafe unwirksam, selbst wenn die Parteien die Unwirksamkeit des Versprechens gekannt haben.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 343
Herabsetzung der Strafe
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 344 Unwirksames Strafversprechen
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle