Wer sich während einer Seereise an Bord eines deutschen Schiffes außerhalb eines inländischen Hafens befindet, kann ein Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen nach § 2250 Abs. 3 errichten.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 2250
Nottestament vor drei Zeugen
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 2251 Nottestament auf See
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle