In Angelegenheiten der Ausbildung und des Berufs nehmen die Eltern insbesondere auf Eignung und Neigung des Kindes Rücksicht. Bestehen Zweifel, so soll der Rat eines Lehrers oder einer anderen geeigneten Person eingeholt werden.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 1631
Inhalt und Grenzen der Personensorge
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 1631a Ausbildung und Beruf
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle