Durch das Vermächtnis wird für den Bedachten das Recht begründet, von dem Beschwerten die Leistung des vermachten Gegenstands zu fordern.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 2173
Forderungsvermächtnis
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 2174 Vermächtnisanspruch
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle