Einwendungen aus dem Vertrag stehen dem Versprechenden auch gegenüber dem Dritten zu.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 333
Zurückweisung des Rechts durch den Dritten
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 334 Einwendungen des Schuldners gegenüber dem Dritten
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle