Die Versäumung der Ausschlagungsfrist kann in gleicher Weise wie die Annahme angefochten werden.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 1955
Form der Anfechtung
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 1956 Anfechtung der Fristversäumung
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle