Mit der Entlassung des Betreuers oder nach dessen Tod ist ein neuer Betreuer zu bestellen.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 1868
Entlassung des Betreuers
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 1869 Bestellung eines neuen Betreuers
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle