von Göler (Hrsg.) / Heiko Ormanschick / § 550

§ 550 Form des Mietvertrags

Wird der Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen, so gilt er für unbestimmte Zeit. Die Kündigung ist jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung des Wohnraums zulässig.

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Expertenhinweise für Juristen
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1) Prozessuales

Der Schriftformmangel ist von Amts wegen zu berücksichtigen. Es ist unbeachtlich, ob sich die Parteien auf diesen Mangel berufen und ob sie sich des Formmangels bewusst waren OLG Düsseldorf, ZMR 2005, 705. Die Rechtsprechung geht bei einem Mietvertrag für mehr als ein Jahr von einer widerleglichen Vermutung aus, dass die Mietvertragsparteien die Wirksamkeit des Vertrags von der Einhaltung der Schriftform abhängig machen wollen OLG Brandenburg, ZMR 2009, 841; KG, GE 2002, 1265.

Autor & Kanzlei
Rechtsanwalt Heiko Ormanschick, Fachanwalt für Mietrecht in Hamburg
Herr Rechtsanwalt Heiko Ormanschick
kanzlei@ormanschick.de +49 40 866 0600

Herr Rechtsanwalt Ormanschick ist auch als Dozent an der HagenLawSchool für die Rechtsanwaltsausbildung zum Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht tätig. Ferner ist er Fachbuchautor, Mitherausgeber der ZMR und Redakteur der DW.

  • Jahrgang 1958
  • Abitur in Hamburg
  • Wehrdienst (Marine)
  • Jura-Studium an der Universität Hamburg
  • Referendariat in Hamburg
  • Zulassung als RA 1990
Ormanschick Rechtsanwälte
Hamburg

Ormanschick Rechtsanwälte
Blankeneser Bahnhofstr. 46
22587 Hamburg

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Wir sind eine seit über 40 Jahren in Hamburg-Blankenese eingeführte Kanzlei.

Wir legen großen Wert darauf, die uns anvertrauten Rechtsprobleme juristisch versiert, konstruktiv und zeitnah einer dem Ziel des Mandanten gerecht werdenden Erledigung zuzuführen. Mandanten wollen nicht jahrelang belastende Prozesse führen. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie kompetent hinsichtlich Ihrer Vorgehensmöglichkeiten. Jeder Schritt, den wir gemeinsam gehen, haben wir mit Ihnen abgesprochen. Durch Übersendung von Abschriften der wesentlichen Korrespondenz sind Sie stets auf dem Laufenden. Juristischer Sachverstand, soziale Kompetenz und Kreativität können selbst in vermeintlich festgefahrenen Situationen zu interessegerechten und wirtschaftlichen Lösungen führen.

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Fußnoten