Die Bestätigung eines anfechtbaren Erbvertrags kann nur durch den Erblasser persönlich erfolgen.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 2283
Anfechtungsfrist
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 2284 Bestätigung
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle