Bei der Eintragung sind der Name und der Sitz des Vereins, der Tag der Errichtung der Satzung, die Mitglieder des Vorstands und ihre Vertretungsmacht anzugeben.
Vorherige
Vorherige Norm
(XXXX) §§ 61 bis 63
(weggefallen)
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 64 Inhalt der Vereinsregistereintragung
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle