Nutzungen sind die Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie die Vorteile, welche der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 99
Früchte
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 100 Nutzungen
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle