(1) Hat der Erblasser in der Absicht, den Vertragserben zu beeinträchtigen, eine Schenkung gemacht, so kann der Vertragserbe, nachdem ihm die Erbschaft angefallen ist, von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenks nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern.
(2) Die Verjährungsfrist des Anspruchs beginnt mit dem Erbfall.
Beratungsschwerpunkte
Nachfolge | Unternehmensnachfolge | Erbrecht | Familienrecht
- Beratung bei vorweggenommener Vermögensnachfolge, Immobilien, Unternehmen (Schenkungen)
- Gestaltung/Prüfung Verfügungen von Todes wegen: Testament (Ehegattentestament, Geschiedenentestament, Behindertentestament, Patchwork-Konstellationen), Erbvertrag, Pflichtteilsverzicht
- Auslegung von Testamenten, Beratung bei Ausschlagung, Testamentsanfechtung
- Konzeption und Durchführung von Testamentsvollstreckungen oder Beratung von Testamentsvollstreckern
- Beratung zum deutschen und internationalen Güterrecht, Gestaltung von Eheverträgen (Güterstandsschaukel)
- gerichtliche Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche, Führen von Klageverfahren
- Internationales Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht
- Unternehmensnachfolge, Prüfung von Gesellschaftsverträgen, Nachfolgeklauseln
Profil des Erbrechtsteams
Die erfahrenen Fachanwält*innen bei Forvis Mazars beraten Sie umfassend in allen Fragen der Vermögensnachfolge, der Nachlassplanung und -gestaltung sowie der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche. Die Beratungsschwerpunkte umfassen insbesondere die Themen lebzeitige Übertragung von Immobilien und Gesellschaftsanteilen, Nachfolgeklauseln, Vorsorgevollmacht, Testamentserrichtung, Testamentsvollstreckung, Pflichtteilsansprüche, Erbauseinandersetzung, güterrechtliche Gestaltung, Eheverträgen. Über besondere Expertise verfügt das Team im internationalen Erb- und Erbschaftsteuerrecht sowie bei der Planung und Strukturierung grenzüberschreitender Nachlässe und der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen mit internationalem Bezug unter Berücksichtigung der Europäischen Erbrechtsverordnung (Verordnung [EU] Nr. 650/2012) im Jahr 2015. Darüber hinaus berät das Team bei grenzüberschreitenden Erbfällen mit Bezug zu verschiedenen europäischen Rechtsordnungen.
Den Anwält*innen bei Forvis Mazars steht die individuelle Situation jedes Mandanten im Mittelpunkt – wir begleiten Sie mit persönlichem Einsatz durch jede erbrechtliche Auseinandersetzung, stets im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen. Für eine ganzheitliche Beratung kooperieren wir bei Bedarf eng mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Notaren.
Die Rechtsanwält*innen bei Forvis Mazars sind deutschlandweit für Sie vor Ort – an den Standorten in Berlin, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München, Nürnberg und Stuttgart.
Mehr als 100 Rechtsanwält*innen beraten in allen Bereichen des deutschen und internationalen Wirtschafts- und Steuerrechts mit Schwerpunkten in der Transaktionsberatung sowie im Gesellschafts-, Immobilien-, Arbeits-, Energie-, Gesundheits- und im öffentlichen Wirtschaftsrecht, im IT- und IP-Recht, im Handels- und Wettbewerbsrecht und im Finanz- und Versicherungsaufsichtsrecht sowie im Bereich Legal Compliance und Datenschutz.
- Berlin
- Köln
- Dresden
- Düsseldorf
- Frankfurt am Main
- Greifswald
- Hamburg
- Leipzig
- Mannheim
- München
- Nürnberg
- Potsdam
- Stuttgart
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 2287 Den Vertragserben beeinträchtigende Schenkungen
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle