Im Falle der Verlängerung einer Frist wird die neue Frist von dem Ablauf der vorigen Frist an berechnet.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 189
Berechnung einzelner Fristen
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 190 Fristverlängerung
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle