von Göler (Hrsg.) / Andreas Mauritz / § 618

§ 618 Pflicht zu Schutzmaßnahmen

(1) Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet.

(2) Ist der Verpflichtete in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen, so hat der Dienstberechtigte in Ansehung des Wohn- und Schlafraums, der Verpflegung sowie der Arbeits- und Erholungszeit diejenigen Einrichtungen und Anordnungen zu treffen, welche mit Rücksicht auf die Gesundheit, die Sittlichkeit und die Religion des Verpflichteten erforderlich sind.

(3) Erfüllt der Dienstberechtigte die ihm in Ansehung des Lebens und der Gesundheit des Verpflichteten obliegenden Verpflichtungen nicht, so finden auf seine Verpflichtung zum Schadensersatz die für unerlaubte Handlungen geltenden Vorschriften der §§ 842 bis 846 entsprechende Anwendung.

Inhaltsverzeichnis
Expertenhinweise für Juristen
Autor & Kanzlei
Rechtsanwalt Fachanwalt Arbeitsrecht Fachanwalt Sozialrecht Göppingen Andreas Mauritz
Herr Rechtsanwalt Andreas Mauritz
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Rechtsanwalt Andreas Mauritz, Jahrgang 1963 hat in Tübingen Jura studiert und das Referendariat beim Landgericht Hechingen abgeleistet. Im Juli 1992 wurde er durch die Rechtsanwaltskammer Stuttgart als Rechtsanwalt zugelassen.

Seit Februar 1995 ist Rechtsanwalt Andreas Mauritz nach bestandener Prüfung Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit Dezember 2002 auch Fachanwalt für Sozialrecht.

Rechtsanwalt Andreas Mauritz war über zehn Jahre an der Fachhochschule Nürtingen -Standort Geislingen/Steige- als Dozent im Arbeitsrecht tätig und ist Autor eines arbeitsrechtlichen Fachbuches zum Thema „Zeugnisrecht“. Ferner bestellte das Justizministerium Baden-Württemberg Rechtsanwalt Andreas Mauritz als Prüfer für die zweite juristische Staatsprüfung.

Zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Rechtsanwalt Andreas Mauritz gehören:

  • Arbeitsrecht (Individual- und kollektives Arbeitsrecht, einschließlich dem Arbeitsrecht für leitende Angestellte)
  • Gesellschaftsrecht (einschließlich Geschäftsführerdienstvertragsrecht/Geschäftsführerhaftung)
  • Wirtschaftsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Mauritz ist Mitglied im Anwalts Verein Ulm e.V. sowie in den Arbeitsgemeinschaften des Deutschen AnwaltVereins Fachanwälte für Arbeitsrecht, Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht sowie Sportrecht; ebenfalls ist er Mitglied im Verband der Arbeitsrechtsanwälte e.V.
Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Andreas Mauritz rechtlicher Beirat der Lebenshilfe -Kreisvereinigung für Menschen mit Behinderung- Göppingen e.V., Vorstand beim TV Jahn Göppingen und ehrenamtlicher Übungsleiter im Mädchenfußball.

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Andreas Mauritz Rechtsanwälte

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Rechtsanwaltskanzlei Mauritz Göppingen
Profil

Unsere Anwaltskanzlei wurde 2001 gegründet. Das Gründungsteam von 2001 kannte sich bereits vorher über zehn Jahre in erfolgreicher Zusammenarbeit in einer Göppinger Anwaltskanzlei. Aufgrund dieser gemeinsamen erfolgreichen Zusammenarbeit entstand damals die Idee es gemeinsam als Anwaltskanzlei anzugehen. Die Tatsache, dass ein Großteil des damaligen Gründungsteams immer noch zusammen arbeitet zeigt, dass die Entscheidung es selbst zu versuchen die richtige war.

Wir sind nunmehr aufgrund eines Kanzleiumzugs seit Ende September 2015 in der Poststraße 12 in 73033 Göppingen.

Beratungsschwerpunkte
Arbeitsrecht
Vermögensauseinandersetzung
Versicherungsrecht
Baurecht
Erbrecht
Familienrecht
Unterhaltsrecht, Güterrecht, Sorgerecht / Umgangsrecht
Wirtschaftsrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Sozialrecht
Verkehrsrecht
Zivilrecht
Mietrecht
Strategische Ausrichtung

Unsere Anwaltskanzlei ist auf allen juristischen Gebieten tätig, wobei sich die einzelnen Rechtsanwälte wie auch die Rechtsanwaltsfachangestellten ihren Stärken und Neigungen entsprechend auf konkrete Schwerpunktgebiete spezialisiert haben. Diese Spezialisierungen zeigen sich auch durch die Fachanwaltschaften Arbeits- und Sozialrecht von Rechtsanwalt Andreas Mauritz.

Die Spezialisierungen werden durch den regelmäßigen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen noch intensiviert, sodass eine optimale Bearbeitung der Mandate durch das stets aktuelle Wissen über die neueste Rechtsprechung stets gewährleistet ist.

Entsprechend der Spezialisierung der Rechtsanwälte und der Rechtsanwaltsfachangestellten erfolgt grundsätzlich auch die Zuordnung des Mandats. Selbstverständlich gewährleisten wir auch die Betreuung Ihres Mandats durch den Anwalt Ihrer Wahl und eine spezialisierungsübergreifende Zusammenarbeit im Team.

Vorherige Norm
§ 617 Pflicht zur Krankenfürsorge
Nächste Norm
§ 619 Unabdingbarkeit der Fürsorgepflichten
Fußnoten