Das Recht des Ersatzerben geht dem Anwachsungsrecht vor.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 2098
Wechselseitige Einsetzung als Ersatzerben
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 2099 Ersatzerbe und Anwachsung
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle