Die Vorschriften über das Pfandrecht an einer Forderung gelten auch für das Pfandrecht an einer Grundschuld und an einer Rentenschuld.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 1290
Einziehung bei mehrfacher Verpfändung
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 1291 Pfandrecht an Grund- oder Rentenschuld
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle