Ein Bruchteil eines Grundstücks kann mit dem Vorkaufsrecht nur belastet werden, wenn er in dem Anteil eines Miteigentümers besteht.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 1094
Gesetzlicher Inhalt des dinglichen Vorkaufsrechts
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 1095 Belastung eines Bruchteils
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle