§ 1633 (weggefallen)

§ 1633 BGB wurde gestrichen
Synopse: § 1633 BGB alte Fassung gültig bis 12.08.2017

§ 1633 Personensorge für verheirateten Minderjährigen

Die Personensorge für einen Minderjährigen, der verheiratet ist oder war, beschränkt sich auf die Vertretung in den persönlichen Angelegenheiten.

Inhaltsverzeichnis
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Fußnoten