Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist er dazu außerstande, hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt nur nach den folgenden Vorschriften.
„SKW Schwarz bietet juristische Kompetenz, umfangreiche Branchenkenntnis und effizientes, lösungsorientiertes Handeln in einem menschlich angenehmen Umfeld.“
SKW Schwarz ist eine unabhängige deutsche Anwaltskanzlei. Wir beraten Unternehmen von inhabergeführten Firmen bis zu börsennotierten Aktiengesellschaften sowie Privatmandanten auf allen wesentlichen Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts. Mit Büros in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München sind wir deutschlandweit an den wichtigsten Wirtschaftsstandorten vertreten.
SKW Schwarz verbindet Tradition und Moderne. Unsere Büros können teilweise auf eine jahrzehntelange Geschichte zurückblicken. Langjährige Mandatsbeziehungen sind Beleg für unseren auf Kontinuität fokussierten Stil. Gleichzeitig dokumentiert unsere Expertise, beispielsweise für Medien- und Entertainmentrecht, IT-Recht, Internet und E-Business, dass wir aktuelle und zukünftige Themen mitgestalten.
Mit über 100 Anwälten sehen wir uns als mittelständische Kanzlei, die professionelles Arbeiten, wie in international operierenden Großkanzleien, mit dem Freiraum zu persönlicher Gestaltung verbindet. Durch unsere standort- und fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit sowie unsere Mitgliedschaften in internationalen Kanzleivereinigungen können wir bei komplexeren Mandaten und Transaktionen Teams zusammenstellen, die es uns ermöglichen, unseren Mandanten die bestmögliche Beratung für ihre jeweiligen Anliegen zu bieten.
SKW Schwarz Rechtsanwälte hat die Fenix Outdoor AB bei der Beteiligung an der Globetrotter Ausrüstung GmbH, Hamburg, beraten.
SKW Schwarz Rechtsanwälte hat die Unternehmensgruppe Becker & Kries bei der Akquisition des Forums Seestraße in Berlin begleitet.
Anwälte im Inland: über 130 Anwälte
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Zur Kommentierung für Juristen
zu § 1569 Grundsatz der Eigenverantwortung
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle