Der Nachlassverwalter kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 1986
Herausgabe des Nachlasses
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 1987 Vergütung des Nachlassverwalters
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle