Der Verpächter ist verpflichtet, dem Pächter die notwendigen Verwendungen auf die Pachtsache zu ersetzen.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 590a
Vertragswidriger Gebrauch
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 590b Notwendige Verwendungen
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle