Die Erklärung einer Auflassung soll nur entgegengenommen werden, wenn die nach § 311b Abs. 1 Satz 1 erforderliche Urkunde über den Vertrag vorgelegt oder gleichzeitig errichtet wird.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 925
Auflassung
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 925a Urkunde über Grundgeschäft
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle