von Göler (Hrsg.) / Michael Grüßenmeyer , Isabelle Jung / § 1615

§ 1615 Erlöschen des Unterhaltsanspruchs

(1) Der Unterhaltsanspruch erlischt mit dem Tode des Berechtigten oder des Verpflichteten, soweit er nicht auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit oder auf solche im Voraus zu bewirkende Leistungen gerichtet ist, die zur Zeit des Todes des Berechtigten oder des Verpflichteten fällig sind.

(2) Im Falle des Todes des Berechtigten hat der Verpflichtete die Kosten der Beerdigung zu tragen, soweit ihre Bezahlung nicht von dem Erben zu erlangen ist.

Inhaltsverzeichnis
Expertenhinweise für Juristen
Autor & Kanzlei
Fachanwalt Erbrecht und Fachanwalt Familienrecht Düsseldorf
Herr Rechtsanwalt Michael Grüßenmeyer
gruessenmeyer@w-h-l.de +49 211 4998860

Rechtsanwalt Grüßenmeyer ist gebürtiger Düsseldorfer und hat in Freiburg studiert. Er ist unser Spezialist für das Erbrecht und unsere fachliche Autorität im Prozessrecht. Seine große Berufserfahrung und sein wirtschaftliches Verständnis befähigen ihn zur Konfliktlösung schon vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Im Praxishandbuch Unternehmensnachfolge hat er das Kapitel Eheverträge zur Sicherung der Unternehmensnachfolge verfasst. Mit seinen Kenntnissen im Immobilien, Miet- und Wohnungseigentumsrecht meistert er die juristischen Probleme von Immobilieneigentümern im Familien- und Erbkonflikt. Rechtsanwalt Grüßenmeyer ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Rechtsanwältin für Familienrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht in Düsseldorf
Frau Rechtsanwältin Isabelle Jung
jung@w-h-l.de +49 211 4998860

Rechtsanwältin Jung hat nach einem Auslandsaufenthalt in Kalifornien, USA, ihr Studium in Düsseldorf absolviert. Sie ist seit Beginn ihrer Ausbildung auf das Familien- und Erbrecht an der Schnittstelle zum Gesellschaftsrecht spezialisiert. In der NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht hat sie zur Ausgestaltung und Formulierung von Güterstandsklauseln im Gesellschaftsrecht publiziert. Mit ihrer Zielstrebigkeit und Effizienz hat sie sich nach kurzer Zeit einen Namen im Familienrecht gemacht. Als Mutter einer Tochter bringt sie bei der Bearbeitung der Mandate nicht nur ihre Fachkenntnisse ein, sondern behält immer auch das Wohl der Familie im Blick. Sie ist Mitglied im Deutschen Juristinnenbund.

WHL Weiss Hippler Leidinger Kanzlei für Familien- und Erbrecht Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

WHL Rechtsanwälte

Kapellstraße 12

40479 Düsseldorf

Telefon: 0211 499886-0
Telefax: 0211 499886-18

Rechtsanwaltskanzlei Familienrecht und Erbrecht Düsseldorf
Profil

WHL hat sich seit der Gründung vor rund 25 Jahren zu einer führenden Kanzlei im deutschen und internationalen Familien- und Erbrecht entwickelt. Aus unserem Büro in Düsseldorf sind wir bundesweit und international für Sie tätig. Als spezialisierte Fachanwälte verbinden wir hohes juristisches Niveau und Gründlichkeit mit einem tiefgreifenden Verständnis der familien- und erbrechtlichen Problematiken.

Wo immer möglich suchen wir einvernehmliche und pragmatische Lösungen, damit unsere Mandanten nach vorne schauen können. Doch nicht um jeden Preis: Wir sind erfahrene Prozessanwälte und setzen uns, wenn nötig, vor Gericht durch.

Beratungsschwerpunkte
Erbrecht
Internationales Erbrecht
Internationales Familienrecht
Familienrecht
Strategische Ausrichtung

Unsere Fachgebiete
In diesen Rechtsfeldern sind wir breit aufgestellt und beraten in drei Sprachen.

 

Familienrecht
Bei familienrechtlichen Themen wie Trennung, Scheidung oder Vorsorge sind wir die richtigen Ansprechpartner für Sie.

 

Erbrecht
Sie möchten die Weitergabe Ihres Vermögens planen oder eine Erbengemeinschaft auseinandersetzen? Wir helfen Ihnen

 

Internationales
Internationale Rechtsthemen in unseren Spezialgebieten gehen wir kompetent und erfahren an. Auch auf Englisch und Französisch.

Vorherige Norm
§ 1614 Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung
Nächste Norm
§ 1615a Anwendbare Vorschriften
Fußnoten