Bestehen dringende Gründe für die Annahme, dass die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers gegeben sind, und konnte ein Betreuer noch nicht bestellt werden oder ist der Betreuer an der Erfüllung seiner Pflichten gehindert, so hat das Betreuungsgericht die dringend erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 1866
Prüfung der Rechnung durch das Betreuungsgericht
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 1867 Einstweilige Maßnahmen des Betreuungsgerichts
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle