Vorherige
§ 282 Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2
NächsteVerletzt der Schuldner eine Pflicht nach § 241 Abs. 2, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn ihm die Leistung durch den Schuldner nicht mehr zuzumuten ist.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 281
Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet
erbrachter Leistung
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 282 Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle