von Göler (Hrsg.) / Julia Rattenstetter / § 2042

§ 2042 Auseinandersetzung

(1) Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen, soweit sich nicht aus den §§ 2043 bis 2045 ein anderes ergibt.

(2) Die Vorschriften des § 749 Abs. 2, 3 und der §§ 750 bis 758 finden Anwendung.

Inhaltsverzeichnis
Expertenhinweise für Juristen
Autor & Kanzlei
Rechtsanwältin Fachanwältin Erbrecht Freising
Frau Rechtsanwältin Julia Rattenstetter
jurtax@huber-wilhelm.de +49 81 61 / 53 02 0

 
Juristischer Werdegang:

  • Studium der Rechtswissenschaften an der LMU Universität München 2019
  • erstes juritisches Staatsexamen 2019
  • Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk München 2019-2021
  • Zweites Juristisches Staatsexamen 2021
  • Zulassung als Rechtsanwältin (RAK München) 2022
  • Fachanwaltslehrgang für Erbrecht 2022
  • Partner seit 2023

 
Rechtsgebiete:

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsgestaltung
  • Mietrecht- und WEG-Recht
  • Unfall-/Schadensregulierung
  • allgemeines Zivilrecht

 
Fremdsprachen:

  • Englisch
  • Italienisch
  • Französisch
Huber-Wilhelm u. Partner Rechtsanwälte mbB

Huber-Wilhelm u. Partner Rechtsanwälte mbB

Wippenhauser Str. 5
85354 Freising
Telefon +49 8161 53020
Fax +49 8161 530222
E-Mail: jurtax@huber-wilhelm.de

Rechtsanwaltskanzlei Erbrecht Freising
Profil

Fundiertes und spezialisiertes Fachwissen in fast allen Rechtsgebieten sichern uns seit Jahrzehnten das Vertrauen unserer Mandanten.
Die fachliche Bandbreite unserer Kanzlei erstreckt sich dabei von den klassischen Rechtsgebieten, wie das

das WEG-Recht oder das Zivilrecht über Spezialrechtsgebiete, wie das Verkehrsrecht und das bis hin zu eher selten bearbeiteten Rechtsgebieten, wie Luftrecht, Reiserecht und Sportrecht.
Durch ständige Aus- und Weiterbildung bieten wir die erforderlichen Kenntnisse über den jeweils aktuellen Stand der Rechtsprechung.
Unser Anwaltsteam besteht aus vier Rechtsanwälten.

Strategische Ausrichtung

Sie als Mandant stehen bei uns an erster Stelle. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung der passenden Lösungsstrategie für Probleme im privaten und unternehmerischen Alltag und beraten Sie in allen Vorgängen. Hierzu zählt nicht nur die Vergangenheitsbewältigung, sondern auch die Gestaltung ihrer Angelegenheit für die Zukunft. Dabei gewährleisten wir ständige Verfügbarkeit, Flexibilität, Zuverlässigkeit und Kreativität. Profitieren Sie von unserer Erfahrung, unserer guten Tradition und unserer Vielfalt.

Um Ihren Ansprüchen genügen zu können kooperieren wir im gleichen Haus mit der Steuerkanzlei Petra Stenzel.
So können wir neben den rechtlichen Fragestellungen auch kompetente Unterstützung für alle steuerlichen Belange anbieten.

Kooperationen / Netzwerke
Vorherige Norm
§ 2041 Unmittelbare Ersetzung
Nächste Norm
§ 2043 Aufschub der Auseinandersetzung
Fußnoten