Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.
Vorherige
Vorherige Norm
§ 1600d
Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft
Fußnoten
Zur Kommentierung für Juristen
zu § 1601 Unterhaltsverpflichtete
Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle