§ 479a Anwendungsbereich

Die Vorschriften dieses Untertitels gelten für Waren,

  • 1. die Produktgruppen angehören, die in Anhang II der Richtlinie (EU) 2024/1799 aufgeführt sind,
  • 2. die ein Verbraucher gekauft hat und
  • 3. für die dem Verbraucher die in § 437 genannten Rechte nicht zustehen.
Inhaltsverzeichnis
Expertenhinweise für Juristen
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Fußnoten