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von Göler (Hrsg.) / / § 279
Versionen

§ 279

§ 279 BGB wurde gestrichen

Synopse: § 279 BGB alte Fassung, gültig bis 19.01.2015

§ 279 New article

(weggefallen)

Für den Rechtsverkehr

(für Nichtjuristen)

zum Expertenteil (für Juristen)

Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle

Expertenhinweise

(für Juristen)

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Fußnoten