von Göler (Hrsg.) / Patrick Küpper / § 709
(1) Der Beitrag eines Gesellschafters kann in jeder Förderung des gemeinsamen Zwecks, auch in der Leistung von Diensten, bestehen.
(2) Im Zweifel sind die Gesellschafter zu gleichen Beiträgen verpflichtet.
(3) Die Stimmkraft und der Anteil an Gewinn und Verlust richten sich vorrangig nach den vereinbarten Beteiligungsverhältnissen. Sind keine Beteiligungsverhältnisse vereinbart worden, richten sie sich nach dem Verhältnis der vereinbarten Werte der Beiträge. Sind auch Werte der Beiträge nicht vereinbart worden, hat jeder Gesellschafter ohne Rücksicht auf den Wert seines Beitrags die gleiche Stimmkraft und einen gleichen Anteil am Gewinn und Verlust.
Reith Leisle Rechtsanwälte PartmbB
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Über den Autor,
Herrn Rechtsanwalt Patrick Küpper
VITA
*1991
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth
- Tätigkeit in einem mittelständischen Unternehmen
- seit 2021 Rechtsanwalt
Beratungsschwerpunkte
Profil
Reith Leisle Rechtsanwälte und Notar sind spezialisiert auf die Kernbereiche Vermögens- und Unternehmensnachfolge, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht sowie Arbeitsrecht.
Wir legen Wert auf höchste fachliche Kompetenz. Dabei steht die praxisorientierte Gestaltung für uns im Vordergrund.
Über den Autor: Rechtsanwalt seit 2021
Patrick Küpper berät in- und ausländische Unternehmen sowie deren Gesellschafter in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts, des Handelsrechts und Wirtschaftsrechts, insbesondere im Rahmen von Unternehmenstransaktionen und Umstrukturierungen.
Weitere Informationen über den Autor erhalten Sie unter https://www.rlg-law.de/de/rechtsanwalt-team/patrick-kuepper
Strategische Ausrichtung
Wir beraten als Rechtsanwalts- und Notarkanzlei nationale und internationale Mandanten, insbesondere bei Unternehmenskäufen und -verkäufen sowie Umstrukturierungen, im Erbrecht, im Arbeitsrecht, sowie im privaten und gewerblichen Immobilienrecht.
Wir arbeiten interdisziplinär in unseren verschiedenen Rechtsgebieten und unter Einbeziehung betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Aspekte.
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