Während seines Studiums in Göttingen war Rechtsanwalt Luis Guijarro am Lehrstuhl für internationales Straf- und Strafprozessrecht tätig. Nach Abschluss seines Referendariats am HOLG Bremen im Jahre 2014 arbeitete er mehrere Jahre für eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete und bundesweit agierende Bremer Kanzlei, bevor er 2018 zu KESSLER wechselte. Seit Dezember 2020 ist er Partner in der zuletzt genannten Sozietät. Er führt gerichtliche und außergerichtliche Mandate im Handels- und Gesellschafts-, Vertrags- sowie im Wettbewerbsrecht. Weit überwiegend handelt es sich dabei um Mandate mittelständischer Unternehmen. Darüber hinaus berät er deutsche Unternehmen zum Markteintritt und Handel mit bzw. in Lateinamerika. Er führt auch Mandate spanischsprachiger Madnaten. Für den wirtschaftswissenschaftlichen („Gründer-“) Studiengang „Gründung, Innovation und Führung“ der Hochschule Bremerhaven ist er als Dozent und für den Lateinamerika Verein e.V. (LAV) als Junior-Ambassador ehrenamtlich tätig.
KESSLER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Martinistraße 57
28195 Bremen
Fax: +49 [0] 421 – 4 60 23 – 200
Als Sozietät hochqualifizierter Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare ist KESSLER bereits seit 1868 in erster Linie auf die rechtliche und steuerliche Beratung von Wirtschaftsunternehmen spezialisiert und zeichnet sich insbesondere durch wirtschaftliches Denken aus. Gleichermaßen setzt sich KESSLER für den privaten Rechtsuchenden und Steuerpflichtigen ein. Allen betreuten Mandanten kommt das über Jahrzehnte entwickelte umfassende Spektrum an Möglichkeiten und Erfahrungen zugute. Die Fremdsprachenkompetenz der Rechtsanwälte und Steuerberater deckt die Sprachen Englisch, Spanisch und Polnisch ab.
Unternehmer und Unternehmen betreut KESSLER in allen wesentlichen Rechts- und Steuerfragen: von der Gesellschaftsgründung und den damit zusammenhängenden Fragen – wie der Wahl der passenden Rechtsform und der Kapitalausstattung, insbesondere unter steuerlichen Aspekten – über die Haftungsrisiken, den Pflichtenkreis der Gesellschafter und Geschäftsführer bis hin zur vertraglichen Ausgestaltung, der steuerlichen Optimierung und notariellen Umsetzung.
Wenn nötig, setzt KESSLER die vielfältigen rechtlichen und steuerlichen Interessen von Unternehmen auch gerichtlich durch, sei es im Forderungsinkasso, Handels- und Gesellschafts-, Arbeits- und Gewährleistungsrecht oder im Wettbewerbs- und Vertragsrecht. Dabei schöpft KESSLER alle rechtlichen Möglichkeiten aus und zwar einschließlich der Einlegung von Verfassungsbeschwerden. So führte KESSLER unter Federführung des Autoren Dr. Arvid Siebert Verfahren zum ESM-Schutzschirm vor dem Bundesverfassungsgericht; zudem war KESSLER gleichfalls unter Federführung des Autoren Dr. Siebert in einem Verfahren gegen das Gewerbesteuergesetz im Nachgang zu einer Unternehmenstransaktion tätig.
Gleichermaßen betreut KESSLER in privaten Rechtsfragen, wobei vielfach die Verknüpfung der geschäftlichen und der privaten Themenstellungen zu beachten ist. Die Schwerpunkte liegen hier vor allem auf den Gebieten des Arbeits-, Erb- sowie Immobilienrechts.
Des Weiteren nutzen die Mandanten von KESSLER die Möglichkeit einer umfassenden Steuerberatung, die durch die Experten bis ins Detail auf die jeweilige individuelle Situation abgestimmt wird.
Erfolg im Rechts- und Wirtschaftsleben bedeutet, die eigenen Interessen zu wahren und wirkungsvoll durchsetzen zu können. Dementsprechend wird bei KESSLER jeder Fall zunächst gründlich analysiert und die Mandanten dann klar im Wege eines ganzheitlichen Ansatzes verständlich über die Rechte und gangbaren Wege aufgeklärt. Dabei können sich Mandanten auf ein Team hochqualifizierter Fachleute verlassen, das schnell und kostenbewusst tätig wird.
Das Zusammenspiel der erfahrenen Rechtsanwälte und Steuerberater sowie der Notare der Sozietät garantiert ein auf den Einzelfall ausgearbeitetes Konzept und Gestaltungen, die nicht nur zivilrechtlich geprüft, sondern auch auf den steuerlichen und wirtschaftlichen Rahmen abgestimmt werden.