von Göler (Hrsg.) / Elisabeta Schidowezki / § 2282

§ 2282 Vertretung, Form der Anfechtung

(1) Die Anfechtung kann nicht durch einen Vertreter des Erblassers erfolgen.

(2) Für einen geschäftsunfähigen Erblasser kann sein Betreuer den Erbvertrag anfechten.

(3) Die Anfechtungserklärung bedarf der notariellen Beurkundung.

Inhaltsverzeichnis
Expertenhinweise für Juristen
Autor & Kanzlei
Elisabeta Schidowezki, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht in Berlin
Frau Rechtsanwältin Elisabeta Schidowezki
schidowezki@forvismazars.com +49 (0)30 / 440 330 - 47

Elisabeta Schidowezki, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht, geboren in Tschernowzy, Ukraine, Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt Universität zu Berlin, Referendariat beim Kammergericht (Berlin), ist neben ihrer Tätigkeit als Anwältin Lehrbeauftragte an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) in Berlin im Studiengang "Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge“, arbeitet am Dr. von Göler Online-Kommentar zu pflichtteilsrechtlichen Vorschriften mit, und hält regelmäßig Vorträge zu erbrechtlichen Themen, auch für gemeinnützige und wohltätige Organisationen. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Bereich des Pflichtteilsrecht, Recht der Erbengemeinschaft einschließlich Teilungsversteigerung, Unternehmensnachfolge und auf Fälle mit osteuropäischem Bezug.

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Forvis Mazars ist Ihr globaler Partner für Audit, Tax und Advisory.

Unser Team in Deutschland besteht aus rund 3.000 Expert*innen an 13 Standorten. Wir gehören zu den führenden multidisziplinär aufgestellten Prüfungs- und Beratungsgesellschaften in Deutschland. Unsere Mandanten und ihr Umfeld zu verstehen, bildet die Grundlage für unseren individuellen Beratungsansatz und unsere maßgeschneiderten Services.

Mit unserer breiten geographischen Aufstellung sowie unserer persönlichen und agilen Arbeitsweise sind wir ein starker Partner sowohl für globale als auch für lokale Unternehmen. Zu unseren Mandanten zählen mittelständische und familiengeführte Unternehmen, internationale, regulierte Unternehmen, aber auch Start-ups, öffentliche Organisationen sowie Privatpersonen. 

Wir verfolgen stets das Ziel, die wirtschaftlichen Grundlagen für eine gerechte und prosperierende Welt zu schaffen, indem wir uns für den Erfolg unserer Mitarbeiter*innen und Mandanten, stabile Finanzmärkte und die Integrität unserer Branche einsetzen.

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Multidisziplinäre Prüfung und Beratung

Bei der Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen zählen unsere Mandanten auf die Perspektive und das Know-how von Expert*innen einer multidisziplinären Prüfungs- und Beratungsgesellschaft. Wirtschaftsprüfer*innen, Steuerberater*innen, Rechtsanwält*innen und Unternehmensberater*innen arbeiten branchen-, service- und länderübergreifend gemeinsam als „One Team“ zusammen.

Kompetente Expert*innen

Wir schätzen die Individualität unserer Mitarbeiter*innen und helfen ihnen dabei, fachliche Exzellenz auf höchstem Niveau auszubilden. Neben der Qualifikation als Wirtschaftsprüfer*in, Rechtsanwält*in oder Steuerberater*in verfügen unsere Expert*innen über weitere Qualifikationen als Aktuar*in, CPA, CFA, CISA – um nur einige zu nennen. Viele unserer Expert*innen sind über ihre Tätigkeit bei Forvis Mazars hinaus auch Mitglieder in berufsständischen Organisationen wie IDW und Kammern. Sie engagieren sich in Arbeitskreisen, Aufsichts- und Fachgremien, halten Vorträge und veröffentlichen Fachartikel und Fachbücher.

Internationale Präsenz und Partnerschaften

Forvis Mazars ist heute in über 100 Ländern vertreten. Mehr als 40.000 Professionals arbeiten vertrauensvoll mit ihren Mandanten zusammen und unterstützen sie dabei, ihr Geschäft nachhaltig zu sichern und auszubauen. Darüber hinaus sind wir Mitglied von Marcalliance, der internationalen Allianz unabhängiger Rechtsanwaltskanzleien.

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Vorherige Norm
§ 2281 Anfechtung durch den Erblasser
Nächste Norm
§ 2283 Anfechtungsfrist
Fußnoten